Wir bearbeiten Garantiereparaturen aller Hersteller!
Bitte beachten Sie, das die Hersteller unterschiedliche Garantievorschriften und -fristen als Grundlage für eine Garantiereparatur sehen.
Auch auf Akkus und Zubehörteile gibt es unabhängig von den Geräten unterschiedliche Garantieregelungen.
Nähere Angaben finden Sie immer in den Unterlagen, die Sie mit Ihrem Gerät erhalten haben, oder Sie fragen einfach bei uns nach.
GARANTIEAUSSCHLUSS
Feuchtigkeitsschäden
Feuchtigkeitsschäden entstehen durch direkten Kontakt des Mobiltelefons mit Flüssigkeiten, durch Betrieb in feuchter Umgebung aber auch durch Kondensation bei stark
schwankenden Temperaturen.
Die Feuchtigkeit verursacht zum einen Kurzschlüsse von Bauteilen auf der Platine, zum anderen kommt es durch die rasch einsetzenden Zersetzungs- und Korrosionsprozesse
zu Unterbrechungen der Leiterbahnen.
Da das tatsächliche Ausmaß der Beschädigung mitunter nicht erfassbar ist und sich die Zersetzungsprozesse nicht aufhalten lassen, ist eine Reparatur dieser Geräte aus Qualitäts-
und Gewährleistungsgründen nicht möglich. Auch wenn das Gerät augenscheinlich „ansonsten noch ganz normal“ funktioniert, werden sich die Ausfallerscheinungen früher oder später
häufen, bis hin zum Totalausfall des Gerätes.
Die tatsächliche Ursache des Feuchtigkeitsschadens kann im Einzelfall durch unsere Techniker nicht ermittelt werden. In jedem Fall wird der Schaden jedoch dokumentiert.
Äußere Gewalteinwirkung
Auf Beschädigungen an Mobiltelefonen durch Gewalteinwirkung von außen kann der Hersteller keinen Einfluss nehmen, daher fallen solche Schäden nicht unter die Herstellergarantie.
Je nach Ausmaß der Beschädigung kann das Gerät kostenpflichtig instand gesetzt werden. Hierbei wird zunächst überprüft, ob außer den offensichtlichen Beschädigungen noch weitere, latente
Fehler vorhanden sind. Stellt sich heraus, dass eine Reparatur realisierbar ist, wird dem Kunden ein Angebot für die Reparatur in Form eines Kostenvoranschlages erstellt.
Fremdeingriff
Im Inneren eines Mobiltelefons befinden sich keine Teile, die vom Kunden gewartet werden müssen oder können. Daher ist das Öffnen des Gerätes ausschließlich dem autorisierten
Service vorbehalten. Ausgenommen davon sind natürlich austauschbare Gehäuseteile, wenn dies vom Hersteller so vorgesehen ist.
Als Faustregel gilt: Fremdeingriff beginnt dort, wo Werkzeug benötigt wird, um das Gerät zu öffnen. Aber auch Manipulationen an der Software, Veränderung der
Seriennummer und illegales Entfernen des Simlocks gelten als Fremdeingriff.
Wird ein Mobiltelefon von jemandem nicht autorisierten geöffnet, erlischt die Herstellergarantie. Zwangsläufig kommt es beim Öffnen des Gerätes durch fehlendes oder unpassendes
Werkzeug und durch Nichtbeachtung der hohen Sicherheits- und Qualitätsvorschriften der Hersteller zu Beschädigungen. Hierfür wird der Hersteller auf gar keinen Fall die
Verantwortung übernehmen.
Ein garantiert fehlerfreier Betrieb eines Gerätes mit einem Fremdeingriff kann durch eine Reparatur nicht wiederhergestellt werden, daher sind solche Geräte nicht reparabel.
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